Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er unterschrieben bei ReStart vorliegt. Die Übermittlung kann persönlich, per Post, auch per Fax oder gescannt per Mail erfolgen. Er wird mit folgenden Geschäftsbedingungen erteilt, Stand: 12-08-2018:

 

I. Vertragsschluss

Eine Fahrzeugbestellung ist verbindlich, wenn die unterschriebene Bestellanfrage an den Verkäufer (im Folgenden: ReStart) übermittelt wurde. Die Übermittlung kann persönlich, per Post, per Fax sowie per E-Mail erfolgen. Der Käufer ist an seine verbindliche Bestellung 3 Wochen gebunden. Bei bereits vorhandenen Fahrzeugen ist der Käufer 10 Werktage (montags bis samstags) an seine Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn ReStart die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt, die Bereitstellung mitteilt oder die Lieferung des Fahrzeugs ausgeführt wurde. ReStart unterrichtet den Besteller unverzüglich, sofern eine Bestellanfrage abgelehnt wird. ReStart kann auch vermittelnd tätig sein. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag unmittelbar mit einem Dritten zustande.

II. Kaufgegenstand

Kaufgegenstand sind ausschließlich Neu-Fahrzeuge aus dem Deutschen Vertragshändlernetz. Für alle Angaben, Modell-, Typ- und Ausstattungs-Details, gilt nur die vom jeweiligen Hersteller offengelegte Original-Werkskonfiguration für Deutsche Neuwagen zum jeweiligen Produktionszeitpunkt. Abweichungen von der im ReStart-Konfigurator enthaltenen Fahrzeugausstattung, die auf während der Lieferzeit vorgenommenen Änderungen durch den Fahrzeughersteller beruhen, werden zum Vertragsinhalt, sofern Sie für den Käufer zumutbar sind.

Die Angaben des ReStart-AUTO - Konfigurators dienen nur der Orientierung und Information. Dem Käufer ist bekannt, dass das Fahrzeug nach seinen spezifischen Vorgaben gefertigt wird. Für die Ausstattung eines Fahrzeugs gilt die Original Deutsche Werkskonfiguration des Herstellers. Diese wird dem Käufer unverzüglich und vor Annahme der Bestellung dem Käufer zur Freizeichnung vorgelegt.

Fallweise und auf Vereinbarung ist ein Weiterverkauf erst nach einem bestimmten Zeitraum möglich.
Falls auf ’Fahrzeug mit Zulassung nach Absprache’ hingewiesen ist, kann der Halter anfangs und zeitweise ein Unternehmen vom Verküfer sein. Eine theoretisch mögliche Wertminderung wäre bereits durch einen zusätzlichen Preisnachlass berücksichtigt.

III. Schadensersatz

Der Anspruch auf Schadensersatz gegenüber ReStart für Schäden (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) des Käufers aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines Erfüllungsgehilfen oder seines Vertreters ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solche, die der Kaufvertrag ReStart nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

IV. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig erbracht ist, steht dem Verkäufer das Recht zum Besitz an dem Fahrzeugbrief zu.

V. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag erfordern die schriftliche Zustimmung des Verkäufers.

VI. Abnahmetermin:

Bleibt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als vierzehn Tage nach vereinbarter Fälligkeit und/oder mit der Abnahme des Kaufgegenstandes ab mitgeteiltem Bereitstellungsdatum in Rückstand, so kann der Verkäufer (ggf. vertreten durch den Vermittler) dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer bzw. der Vermittler kann dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer bzw. der Vermittler Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer bzw. der Vermittler einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.


VII. Lieferverzug, -ausfall

Liefertermine und –Fristen sind schriftlich festzuhalten, können verbindlich oder unverbindlich sein und beginnen mit Vertragsabschluss.

Der Käufer kann den Verkäufer sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins bzw. einer unverbindlichen Lieferfrist zur Lieferung auffordern, wobei sich die Frist bei bereits vorhandenen Fahrzeugen auf 10 Tage verkürzt. Der Verzug des Verkäufers beginnt mit Zugang dieser Aufforderung. Ein eventuell eingetretener Verzugsschaden ist bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 5 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. 

Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins kommt der Verkäufer bereits ab diesem Zeitpunkt in Verzug.

Kann der Verkäufer bzw. Vermittler den Kaufgegenstand unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, Streik oder sonstige höhere Gewalt), obwohl er bei seinem Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung abgegeben hat, so verlängern sich die vereinbarten Liefertermine um die Dauer der Leistungsstörungen. Der Verkäufer hat den Käufer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern. Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nur in dem unter III. (Schadensersatz) dargestellten Umfang.

VIII. Haftung für Sachmängel

Ansprüche auf Grundlage gesetzlicher Sachmängelhaftung sind gegenüber ReStart geltend zu machen. Tritt ReStart als Vermittler auf, können diesbezügliche Reklamationen ggf. entgegengenommen und an den Verkäufer weitergeleitet werden. Erwirbt der Käufer das Fahrzeug in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, reduziert sich die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängel auf ein Jahr, sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Reduzierung gilt auch nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso sind hiervon ausgenommen Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie die Verletzung der unter II. näher bezeichneten vertragswesentlichen Pflichten. Möglicherweise hat der Käufer im Falle eines Sachmangels die Wahl der Inanspruchnahme zwischen seinem Verkäufer und dem liefernden Vertragshändler. Nimmt der Käufer den Verkäufer auf Grundlage der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch, tritt er gleichzeitig zugunsten des Verkäufers im Umfang der Realisierung dieser Ansprüche seine etwaigen Ansprüche aus der gleichen Sache gegen den liefernden Vertragshändler oder den Hersteller ab.

IX. Haftung für Herstellerangaben / Übertragungsfehler

ReStart haftet nicht für fehlerhafte Hersteller-Angaben oder Übertragungsfehler / technische Fehler in Zusammenhang mit Bestellungen über den Online-Konfigurator.

X. Dokumente

Der Eigentumsübertrag an den Käufer erfolgt durch Übergabe des Kraftfahrzeug-Briefs, der Kfz.-Zulassung, Garantie und amtlichen Kennzeichen. Der Kfz.-Brief ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2, die Kfz.-Zulassung ist  Teil 1. Diese gehen dem Käufer förmlich - durch persönliche Übergabe oder Boten zu. Der Eigentumsübergang ist damit erfolgt und wird mit Gutschrift des vereinbarten Rechnungsbetrages unwiderruflich. Das Fahrzeug kann nur nach restlosem Rechnungsausgleich übergeben werden.

XI. Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer lnformationspflicht gern. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gern. § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

ReStart-AUTO Erich F. Schulz
Schillerstr. 17/1
D-72667 Schlaitdorf

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Bezugsquellenkenntnis) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

Für die Verschlechterung der Sache und für die gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

XII. Salvatorische Klausel

Soweit eine Regelung in diesem Vertrag unwirksam ist, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine im vermuteten Interesse der Parteien wirksame Regelung.

 

 

Ende der Widerrufsbelehrung